Nutzungsbedingungen
1 · Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Bedingungen regeln Ihre Nutzung der Lernplattform des Vereins Sample Institute und alles, was auf ihr geschieht: Antrag auf Zulassung, Studium, Prüfungen, Gebühren und Dokumente. Vertragsparteien sind die Einrichtung als Betreiberin und Sie als Studierende oder Antragstellende.
Angenommen werden die Bedingungen durch das Setzen des Häkchens im Anmeldeformular. Zeitpunkt und geltende Fassung werden zu Ihrem Antrag gespeichert — eine spätere Fassung wird Ihnen nie untergeschoben.
2 · Das Benutzerkonto
- Das Konto entsteht mit dem Antrag; die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail nach der Zustimmung der Verwaltung, nicht vorher.
- Die Anmeldung steht Volljährigen offen. Ihre Angaben müssen zutreffend sein und mit Ihren amtlichen Papieren übereinstimmen.
- Das Konto ist persönlich: Das Passwort ist Ihnen anvertraut, die Weitergabe des Kontos ist ein Verstoß und kann zur Sperrung führen.
- Ihre Angaben ändern Sie selbst in Ihrem Profil; was die amtliche Akte betrifft — etwa das Geburtsdatum — berichtigt die Verwaltung auf Ihre Bitte hin.
3 · Zulassung und Einschreibung
Es gibt drei Formen: ein vollständiges Semester mit allen seinen Kursen, einzeln gewählte Kurse eines Semesters oder einen eigenständigen Kurs. In den beiden studiengangsgebundenen Formen ist der Antrag ein Antrag: Die Verwaltung prüft ihn und nimmt ihn an oder lehnt ihn ab — eine Ablehnung erreicht Sie mit einer geschriebenen Begründung, nicht mit einem Textbaustein.
Versetzung in das nächste Semester, Studienabschluss und der Wechsel von Einzelkursen zum vollen Semester sind ausdrückliche Verwaltungsentscheidungen. Sie treten weder durch bestandene Prüfungen noch durch Zeitablauf von selbst ein.
4 · Gebühren und Zahlung
- Die Gebühren sind vor der Antragstellung in Euro ausgewiesen und werden je Anmeldevorgang zu einer Forderung mit strukturiertem Verwendungszweck zusammengefasst.
- Zahlungswege: Banküberweisung, Barzahlung bei der Verwaltung und — sofern freigeschaltet — Online-Zahlung. Nach jeder Zahlung erhalten Sie einen Beleg als PDF.
- Ein Nachlass ist stets eine einzelne Verwaltungsentscheidung mit schriftlicher Begründung — es gibt keine Rabattcodes und keine automatischen Nachlässe.
- Ratenzahlung und Stundung beantragen Sie über den Schriftverkehr mit der Verwaltung; die Zustimmung wird auf der Forderung selbst vermerkt. Ein Zahlungsverzug unterbricht das Studium nicht automatisch.
- Der Zugang zu den Inhalten eines vollen Semesters beginnt mit der Zustimmung der Verwaltung, also vor der Zahlung. Einzelkurse und eigenständige Kurse öffnen sich mit der vollständigen Bezahlung ihrer Position oder durch ausdrückliche Freischaltung.
- Der selbständige Druck von Dokumenten setzt den Ausgleich des betreffenden Bereichs voraus; die Verwaltung kann jedes akademisch zutreffende Dokument unabhängig davon ausstellen.
5 · Widerrufsrecht für Verbraucher
Sind Sie Verbraucher, so haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung — per E-Mail an office@example.org oder per Post an Sample Street 1, 12345 Sample City, Country. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Erklärung vor Ablauf absenden.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Unterrichtsleistung vor Ablauf der Frist beginnt, so schulden Sie im Fall des Widerrufs einen angemessenen Betrag für den bis dahin bereits erbrachten Teil — bemessen an seinem Anteil am vereinbarten Gesamtumfang. Darüber hinaus gezahlte Beträge erstatten wir binnen vierzehn Tagen über dasselbe Zahlungsmittel, ohne jedes Entgelt.
6 · Zugang zu den Inhalten
Die Lehrmaterialien gehören der Einrichtung. Ihr Zugang ist ein Recht, das an eine laufende Einschreibung während der Studienzeit gebunden ist — kein dauerhafter Erwerb einer Kopie. Er endet mit der Einschreibung: durch deren Abschluss, durch die Archivierung des Semesters oder für die Dauer einer Sperrung.
Sichtbar ist genau das, wofür Sie eingeschrieben sind: Das volle Semester öffnet alle seine Kurse, die Einzelwahl öffnet die gewählten und keine anderen. Die Verwaltung kann in Fällen, die sie selbst beurteilt, einen ausnahmsweisen Lesezugang gewähren — mit schriftlicher Begründung und bestimmter Dauer.
7 · Nutzungsregeln
- Keine eigenen Aufzeichnungen der Live-Vorlesungen, keine Bildschirmmitschnitte, keine Weiterveröffentlichung von Material außerhalb der Plattform.
- Keine Weitergabe von Sitzungslinks oder Kursdateien an Personen, die nicht eingeschrieben sind.
- Respektvoller Umgang in Sitzungen und im Schriftverkehr ist Voraussetzung; der Schriftverkehr der Plattform bleibt bei der Verwaltung archiviert.
- Dateien, die Sie zu Aufgaben oder Anträgen hochladen, müssen von Ihnen stammen oder von Ihnen weitergegeben werden dürfen.
8 · Live-Sitzungen und Aufzeichnungen
Unterrichtet wird im Kern live: Die Vorlesung selbst ist der Unterricht, die Aufzeichnung danach ist Wiederholungsmaterial. Live-Vorlesungen finden über Zoom statt, mit einem persönlichen Zugangslink je Studierendem. Unterrichtsvorlesungen werden nach vorheriger Information aufgezeichnet, auf dem Kanal der Einrichtung bei YouTube als «nicht gelistet» veröffentlicht und mit ihrer Unterrichtseinheit verknüpft. Prüfungssitzungen werden niemals aufgezeichnet. Was «nicht gelistet» genau bedeutet — und wer ein Video öffnen kann, dem der Link zugetragen wird — erläutert die Datenschutzerklärung.
Ihre Stimme oder Ihr Bild können in einer Aufzeichnung erscheinen, wenn Sie sich mit Kamera oder Wortbeitrag beteiligen. Es steht Ihnen frei, die Kamera ausgeschaltet zu lassen, und Sie können die Verwaltung um die Bearbeitung einer bestimmten Stelle bitten. Näheres in der Datenschutzerklärung.
9 · Anwesenheit, Prüfungen, Noten, Dokumente
- Die Anwesenheit wird aus Ihren tatsächlichen Teilnahmeminuten berechnet; die Verwaltung kann jeden Eintrag mit protokolliertem Vermerk berichtigen.
- Zur Prüfung melden Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums selbst an — eine automatische Anmeldung gibt es in keinem Fall.
- Noten sind vor ihrer Veröffentlichung für Sie nicht sichtbar. Eine veröffentlichte Note kann berichtigt werden; der frühere Wert bleibt in der Historie erhalten und Sie werden benachrichtigt.
- Der Anspruch auf ein Dokument ist zuerst ein akademischer: Wer einzelne Kurse belegt hat, erhält kein Semesterzeugnis, und ein Abschlusszeugnis setzt eine dokumentierte Abschlussentscheidung voraus. Ausgestellte Dokumente sind unveränderliche Ausfertigungen mit laufender Nummer.
10 · Sperrung und Beendigung
Die Verwaltung kann eine Einschreibung mit begründeter Entscheidung sperren — etwa bei einem schweren Verstoß gegen die Nutzungsregeln — und ebenso wieder entsperren. Umgekehrt können Sie über den Schriftverkehr die Beendigung Ihrer Einschreibung beantragen. In beiden Fällen bleiben Ihre akademische Akte und Ihre ausgestellten Dokumente erhalten.
11 · Verfügbarkeit und Wartung
Wir bemühen uns um durchgehende Erreichbarkeit, können einen unterbrechungsfreien Betrieb jedoch nicht zusichern: Wartungsarbeiten oder Störungen bei externen Dienstleistern sind möglich. Geplante Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit vorher an. Eine gelegentliche Störung ist keine Verletzung unserer Unterrichtspflicht — die ausgefallene Sitzung wird nachgeholt oder neu angesetzt.
12 · Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Inhalte verlinkter externer Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
13 · Änderungen dieser Bedingungen
Diese Bedingungen können sich ändern, wenn sich die Leistung oder die Rechtslage ändert. Über jede wesentliche Änderung informieren wir Sie vor ihrem Inkrafttreten innerhalb der Plattform; die geltende Fassung und ihr Datum stehen am Fuß dieser Seite. Ihre gespeicherte Zustimmung bleibt eine Zustimmung zu der Fassung, die Sie gelesen haben.
14 · Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleiben davon unberührt. Sind Sie Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz der Einrichtung Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.